In Unternehmen sehen sich gerade Personaler mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert – allerdings oft, ohne selbst einen juristischen Background zu haben. Arbeitsrecht gehört nun mal zum Tagesgeschäft eines jeden Personalers und beginnt z.B. bereits bei der Einstellung und reicht bis zum Ausscheiden eines Mitarbeiters. Daher erscheint es umso wichtiger, sich in relevanten Fragestellungen im Arbeitsrecht auszukennen, um Konfliktsituationen zu vermeiden und einen guten Umgang mit Mitarbeitern sowie dem Betriebsrat zu pflegen. Kenntnisse über die gesetzlichen Fallstricke des Arbeitsrechts kann der Personaler zielgerichtet einsetzen und angemessene Lösungen entwickeln. Dies ermöglicht Sachverhalte richtig einzuordnen und zu bewerten.
Die Arbeit eines Personalers sollte stets auf soliden arbeitsrechtlichen Grundlagen aufbauen, denn gute und effektive Arbeit wirkt sich immer auf den Erfolg eines Unternehmens aus. Unternehmen profitieren in vielerlei Hinsicht davon, man denke nur an die Zeit- und Kostenersparnisse. Für eine erfolgreiche Personalarbeit ist eine Voraussetzung die Grundprinzipien im Arbeitsrecht zu verstehen und regelmäßig arbeitsrechtliche Schulungen zu besuchen. Dadurch lassen sich juristische Auseinandersetzungen möglichst vermeiden. Dazu gehört sicher auch Ausnahmefälle zu erkennen, wenn eine zusätzliche Expertise erforderlich ist. Denn nur so kann man im Konfliktfall kostenmindernd Unterstützung anfordern. Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten können damit meistens vermieden werden.
Wer personalrechtliche Themen erfolgreich bewältigen kann, ist zudem ein zuverlässiger Ansprechpartner und Problemlöser für alle anderen Mitarbeiter, Führungskräfte und den Betriebsrat in einem Unternehmen.
Dieser Artikel bietet eine Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts für Personaler und zeigt auf, wie Du an das gewünschte Wissen zum Thema herankommst.
Arbeitsrecht für Personaler: die Grundlagen
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die Fundamente des deutschen Arbeitsrechts: die wichtigsten Gesetze und Prinzipien, Merkmale eines Arbeitsvertrags sowie die in Deutschland üblichen Arbeitsverhältnisse.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht lässt sich grob in die zwei Hauptbereiche individuell und kollektiv unterteilen. Der Unterschied liegt in der Art und Weise, wie Unternehmen und Arbeitnehmer miteinander umgehen.
Das individuelle Arbeitsrecht konzentriert sich auf die Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern. Dieser Rechtsbereich regelt das Zustandekommen, den Inhalt und die Beendigung von Arbeitsverträgen. Im Personalmanagement ist es von entscheidender Bedeutung, sich in diesem Bereich gut auszukennen, da er die Grundlage für das alltägliche HR-Geschäft bildet.
Zu den wichtigsten Fragen des individuellen Arbeitsrechts gehören:
- Arbeitsverträge: Was sind die Anforderungen an einen rechtssicheren Vertrag?
- Arbeitszeiten und Urlaub: Welche Regelungen gelten zu Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaubsansprüchen und besonderen Situationen wie Elternzeit oder Krankheit?
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Welches sind die wichtigsten Regelungen zu Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen und den Rechten und Pflichten beider Parteien während des Beendigungsprozesses?
- Schutz von Arbeitnehmern: Welches sind die Mitarbeiterrechte im Unternehmen, einschließlich Schutz vor Diskriminierung oder Daten- und Arbeitsschutz?
- Das kollektive Arbeitsrecht hingegen befasst sich mit den Beziehungen zwischen Arbeitnehmergruppen (in der Regel vertreten durch Betriebsräte und/oder Gewerkschaften) und Arbeitgeber sowie ihren Verbänden. Dieser Rechtsbereich ist für Personaler in Unternehmen, in denen Gewerkschaften oder Betriebsräte aktiv sind, von zentraler Bedeutung.
Zu den wichtigsten Elementen des kollektiven Arbeitsrechts gehören:
- Tarifverhandlungen: Personaler sollten wissen, wie diese Verträge ausgehandelt werden und wie sie sich auf die Beschäftigungsbedingungen wie Löhne und Arbeitszeiten auswirken.
- Betriebsräte: arbeitsrechtliches Know-how hilft HR-Verantwortlichen dabei, effektiv mit dem Betriebsrat als gewählter Arbeitnehmervertretung zusammenzuarbeiten.
- Arbeitskampfmaßnahmen: Kenntnisse über die rechtlichen Aspekte von Streiks und Aussperrungen gewährleisten die Rechtssicherheit der HR-Prozesse.
Sowohl der individuelle als auch der kollektive Bereich halten zahlreiche arbeitsrechtliche Herausforderungen bereit, die Personaler kennen sollten.
Welches sind die wichtigsten Arbeitsgesetze?
Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex und vor allem auf viele Quellen verteilt. Neben einschlägigen Bestimmungen schon im Grundgesetz (unter anderem die Koalitionsfreiheit, die für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände von Bedeutung ist) bilden zahlreiche einzelne Arbeitsgesetze den rechtlichen Rahmen.
Diese zu überblicken, ist entscheidend für ein effektives Personalmanagement und die Rechtssicherheit der HR-Prozesse. Und genau darin liegt die Stärke von twinwin: Klarheit im Arbeitsrecht zu schaffen.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bildet den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Arbeitsverträge in Deutschland, insbesondere die §§ 611-630.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Regelt die Bedingungen, unter denen einem Arbeitnehmer rechtmäßig gekündigt werden kann. Umfassender Kündigungsschutz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Enthält die Grundlagen des Zusammenspiels von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Regelt die Arbeits- und Ruhezeiten und dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Zielt darauf ab, Diskriminierung etwa aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der Religionszugehörigkeit zu verhindern. Seit seinem Inkrafttreten 2006 hat das AGG den Schutz von Arbeitnehmern gegen Ungleichbehandlung deutlich gestärkt.
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Legt einen bundesweiten Mindestlohn fest, der Stand Ende 2023 bei 12 EUR pro Stunde liegt. Er steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 EUR und ein Jahr später auf 12,82 EUR.
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Regelt den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub: mindestens 24 Werktage (basierend auf einer 6-Tage Woche) pro Jahr.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Umreißt die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit.
Daneben finden sich noch zahlreiche weitere Gesetze wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Jedes dieser Gesetze hat spezifische Auswirkungen auf die Praxis des Personalmanagements. Sie zu kennen, gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern fördert auch ein faires und produktives Arbeitsumfeld.
Daher sind verlässliche Informationen etwa zur geltenden Rechtsprechung sowie kontinuierliche Weiterbildung im Arbeitsrecht für Personaler sehr wichtig.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Kurz gesagt, ist das die Kernfrage des Arbeitsrechts. Beide Aspekte ergänzen sich meist spiegelbildlich. Was bedeutet: die Pflicht des Arbeitnehmers ist das Recht des Arbeitgebers und umgekehrt. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Ausgleich der Interessen beider Parteien.
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dazu kommen zahlreiche Nebenpflichten wie die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Nichtdiskriminierung gemäß dem AGG und der Schutz der personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer.
Andererseits hat der Arbeitgeber das Recht, seine Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anzuweisen (sog. Direktionsrecht).
Zu den Rechten des Arbeitgebers gehört auch, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen (insbesondere KSchG) und vertraglichen Kündigungsfristen und -gründe einzuhalten.
Umgekehrt sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeit gemäß dem Arbeitsvertrag zu verrichten und sich an die rechtmäßigen Anweisungen ihres Arbeitgebers zu halten. Von den Arbeitnehmern wird auch eine Loyalität erwartet, die die Wahrung der Vertraulichkeit und die Vermeidung von Verhalten umfasst, die den Interessen des Arbeitgebers schaden könnten.
Für eine gesetzeskonforme und harmonische Arbeitsbeziehung ist es unerlässlich, dass sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dieser Rechte und Pflichten bewusst sind. Personalverantwortliche spielen eine entscheidende Rolle bei der Wissensvermittlung auf beiden Seiten.
Was ist ein Arbeitsvertrag und welche Bestandteile muss es enthalten?
Ein formeller, schriftlicher Arbeitsvertrag hat vor allem die Funktion, für einen konkreten Fall (egal ob individual- oder kollektivrechtlich) die für Arbeitgeber und -nehmer geltenden Rechten und Pflichten zu regeln.
Eine gewisse Standardisierung dabei dient dazu, diese Regelungen im Einklang mit dem geltenden Recht zu halten, ohne jeweils die einzelnen Gesetze durchstöbern zu müssen.
Ein Arbeitsvertrag ist also eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die nach deutschem Recht bestimmte wesentliche Elemente enthalten muss. Dazu gehören regelmäßig:
Vertragsparteien
Vollständige Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Stellenbeschreibung
Eine klare Beschreibung der Stellenbezeichnung und der Aufgaben, die der Arbeitnehmer ausführen soll.
Beginn der Beschäftigung
Das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt.
Probezeit
Dauer und Bedingungen einer etwaigen Probezeit.
Dauer der Beschäftigung
Angabe, ob der Vertrag unbefristet oder befristet ist, einschließlich des Enddatums bei befristeten Verträgen.
Arbeitszeiten
Bezieht sich einmal auf die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche oder pro Tag und sollte auch eine Überstundenregelung beinhalten. Also die Bedingungen, unter denen Überstunden verlangt werden können und wie sie vergütet werden.
Entlohnung
Höhe und Struktur der Zahlung von Löhnen und Gehältern, einschließlich etwaiger Boni, Zulagen oder Provisionen.
Urlaubsanspruch
Anzahl der Urlaubstage pro Jahr.
Kündigungsfristen
Sie sind zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuhalten.
Arbeitsort
Wo der Arbeitnehmer üblicherweise arbeiten wird, inklusive evtl. Home-Office Regelungen
Übrigens: es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Schriftform. Auch wenn mündliche Verträge oder Verträge die digital signiert werden, rechtsverbindlich sind, gilt seit August 2022 das erweiterte Nachweisgesetz. Dies verlangt Arbeitnehmern die wesentlichen vertraglichen Regelungen schriftlich zukommen zu lassen. In der Regel wird dem Nachweisgesetz durch einen Arbeitsvertrag in Schriftform Genüge getan.
Was sind die verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen?
Arbeitsverträge können je nach den Bedingungen der Beschäftigung variieren. Die häufigsten Arten von vertraglich geregelten Arbeitsverhältnissen sind:
- Der unbefristete Arbeitsvertrag gilt als die Standardform in Deutschland. Er hat also kein festes Enddatum, kann aber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
- Befristete Arbeitsverträge beziehen sich auf ein bestimmtes Enddatum oder den Abschluss einer bestimmten Aufgabe. Sie werden zum Beispiel für Projektarbeit oder Vertretungen im Rahmen von Mutterschaftsurlaub genutzt.
- Verträge zu geringfügiger Beschäftigung bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch -geber ein hohes Maß an Flexibilität und Vergünstigungen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind aber an bestimmte Verdienstgrenzen gebunden. Für sogenannte Minijobs gilt ein Maximum von 520 EUR, für Midi-Jobs ein Übergangsbereich von 520,01 bis 2.000 EUR.
- Der Ausbildungsvertrag ist eine Vereinbarung für die Dauer der Berufsausbildung. Details regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
- Verträge zu Leih- oder Zeitarbeit werden zwischen „Verleiher“ und Arbeitnehmer geschlossen, der dann für ein drittes Unternehmen tätig wird. Für Zeitarbeit finden sich strenge Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Es ist wichtig zu wissen, dass die rechtlich nicht korrekte Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere beim Thema Befristung oder bei der Zusammenarbeit mit Freelancern (Stichwort: Scheinselbstständigkeit) schnell zu rechtlichen Problemen führen kann. Daher sollten Personaler sich im Vorfeld umfassend informieren.
Aufgaben des Personalers im Arbeitsrecht
Nach diesen Erläuterungen zum Basiswissen im Arbeitsrecht, beschäftigen sich die folgenden Abschnitte mit der praktischen Umsetzung im HR-Management.
Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu arbeitsrechtlichen Fragen
Personalverantwortliche spielen eine entscheidende Rolle als Berater in arbeitsrechtlichen Fragen und bilden die Brücke zwischen dem rechtlichen Rahmen und der täglichen Arbeitspraxis.
Ihre Aufgaben in diesem Bereich sind vielfältig und tragen wesentlich zum Unternehmenserfolg bei. Beispielsweise durch die Erstellung von HR-Richtlinien, die Durchführung regelmäßiger arbeitsrechtlicher Schulungen und Workshops, Schlichtung von Streitfällen und der Dokumentation aller personalrelevanten Informationen.
Damit sichern Personaler ihr Unternehmen gegen rechtliche Risiken und fördern gleichzeitig eine Kultur der Einhaltung und Achtung der Arbeitsgesetze. Um diese Funktion erfüllen zu können, ist verlässliche Information zum Arbeitsrecht unerlässlich.
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Die Erstellung von Arbeitsverträgen erfolgt auf der Grundlage einer gründlichen Kenntnis der relevanten gesetzlichen Grundlagen, aktueller Rechtsprechung und der ggf. geltenden Tarifverträge. Die Herausforderung besteht hierbei in der Balance zwischen den Anforderungen des Arbeitsrechts und der Unternehmenspolitik. Fundierte juristische Expertise ist für die Erstellung rechtssicherer Dokumente unabdingbar.
Personaler bedienen sich häufig Vertragsmuster, die auf die verschiedenen Arten von Beschäftigungsverhältnissen abgestimmt sind (etwa unbefristet oder befristet), und passen jeden Vertrag an die jeweilige Stelle und den Bewerber an.
Klarheit und Genauigkeit in der Vertragssprache sind von entscheidender Bedeutung, um Missverständnissen vorzubeugen und die Richtigkeit aller Details in Bezug auf den Mitarbeiter, seine Rolle und Vergütung zu gewährleisten.
Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Vertragsmuster ist wichtig, um sie an etwaige Änderungen des Arbeitsrechts und der Unternehmenspolitik anzupassen. Außerdem sollten Verträge für ähnliche Aufgaben inhaltlich konsistent sein. Sehr hilfreich in diesem Zusammenhang sind die rechtssicheren Vorlagen von twinwin.
Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Beispiel Kündigungsverfahren
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen kommen in der betrieblichen Praxis immer wieder vor. Und angesichts der Komplexität des deutschen Arbeitsrechts kann deren Bewältigung herausfordernd sein.
Das Thema der Kündigungen von Arbeitsverhältnissen verdeutlicht das. Die Regelungen dazu sind kompliziert und der Kündigungsschutz nach dem KSchG im internationalen Vergleich umfassend.
Zunächst muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung nachweisen, der in der Regel in eine der folgenden drei Kategorien fällt:
1. persönliche Gründe wie Langzeiterkrankungen
2. verhaltensbedingte Gründe wie Vertragsbruch oder (Thema Abmahnungen beachten!)
3. betriebliche Gründe wie Unternehmensumstrukturierungen
Kündigungen müssen schriftlich, das heißt eigenhändig unterschrieben, erfolgen, um rechtsgültig zu sein.
Der Arbeitgeber muss sich zudem an die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen halten, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richten. Sieht der Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vor, als gesetzlich gefordert, hat der Arbeitgeber diese zu berücksichtigen (Ausnahme: fristlose Kündigung, zum Beispiel bei grobem Fehlverhalten).
In Unternehmen mit einem Betriebsrat ist dieser vor jeder Entlassung anzuhören. Und bei betriebsbedingten Kündigungen haben die Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Für bestimmte Gruppen wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder und Schwerbehinderte gelten besondere Schutzbestimmungen.
Ebenso haben die Arbeitnehmer das Recht, ihre Kündigung vor einem Arbeitsgericht anzufechten, in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Hält das Gericht die Kündigung für ungerechtfertigt, kann es die Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung anordnen.
Ob beim Thema Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: HR-Manager sind gut beraten, ihr Rechtswissen stets aktuell zu halten und so einer Eskalation von Konflikten besser begegnen zu können.
Weiterbildung Arbeitsrecht für Personaler
Die Weiterbildung im Arbeitsrecht ist für Personalverantwortliche in Deutschland von entscheidender Bedeutung, um stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Best Practices zu sein. Hier findet ihr einige effektive Wege zur Weiterbildung im Arbeitsrecht:
· Fortbildungsseminare und Workshops: Diese Formate bieten die Gelegenheit, spezifische Fragen zu stellen und von Experten zu lernen.
· Postgraduale Studiengänge oder Zertifikatskurse im Arbeitsrecht ermöglichen eine besonders umfassende Ausbildung im Arbeitsrecht für Personaler.
· Online-Kurse und Webinare als flexible Lernmethode lassen HR-Profis ihr gewünschtes Wissen zeit- und ortsunabhängig erweitern.
· Fachliteratur: Das regelmäßige Studium von Gesetzestexten, Rechtskommentaren und Fachzeitschriften hilft, aktuelle Entwicklungen und Trends im Arbeitsrecht zu verfolgen. Aber es ist zeitaufwendig.
· Mitgliedschaft in Fachverbänden: Der Beitritt zu Berufsverbänden wie dem BPM - Bundesverband der Personalmanager oder der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V. – (DGFP) bietet Zugang zu Ressourcen, Netzwerken und speziellen Schulungen.
Darüber hinaus kann auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen, etwa bei Branchentreffen, praktische Einblicke und Erfahrungen aus erster Hand bieten.
In jedem Fall ist kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich, um Compliance zu gewährleisten und effektive HR-Strategien im Einklang mit dem aktuellen Arbeitsrecht zu entwickeln.
Dabei hängt die Wahl der passenden Weiterbildungsmethode von den spezifischen Bedürfnissen, dem Zeitbudget und den Ressourcen des Einzelfalls ab. Eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit ist die twinwin App, deine digitale Rechtsabteilung, die dir fachkundige Unterstützung für alle arbeitsrechtlichen Themen bietet.
Tipps für die Vermeidung von arbeitsrechtlichen Fehlern
Zum Abschluss noch vier erprobte Praxistipps, um arbeitsrechtliche Herausforderungen besser zu meistern. Gewiefte Personaler sollten:
1. sich regelmäßig über die neuesten arbeitsrechtlichen Trends und Entwicklungen informieren
2. in Zweifelsfällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen
3. alle arbeitsrechtlichen Vorgänge sorgfältig und rechtssicher dokumentieren
4. immer fair und transparent gegenüber allen Mitarbeitern handeln
Fazit: Arbeitsrecht für Personaler ist komplex, aber lösbar
Arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich in der HR-Praxis nicht vermeiden. Um sie effektiv und rechtskonform zu bewältigen und gleichzeitig ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, sollte der erfahrene Personaler zunächst bestrebt sein, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Neben Skills in Mediation ist dabei eine solide Kenntnis des deutschen Arbeitsrechts gefragt. Und da kommt twinwin ins Spiel: Das Modul "Frage und Antwort" bietet rechtssichere, prägnante und praxisnahe Informationen über den rechtlichen Kontext, mögliche Maßnahmen und bewährte Verfahren.
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Und falls doch einmal externe Hilfe notwendig wird: twinwin arbeitet mit Partnerkanzleien zusammen, die bei heiklen Fragestellungen zu attraktiven Stundensätzen individuell unterstützen.